FAQ- und Wissensdatenbank
Seit Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw in der EU mit einer Reihe von verpflichtenden Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein.
Bislang war der Glasbruch dieser Assistenzsysteme in den AKB ausgeschlossen.
Ab dem 01.07.2026 ist der Glasbruch dieser Assistenzsysteme mitversichert – auch für Bestandskunden.
Beispiele: Headup-Display, Kameras, Display des Infotainmentsystems
Erweiterte Auflistung der mitversicherten Fahrzeugteile (A.2.1.2.1 f)):
Ab dem 01.07.2026 wird auf eine detaillierte Auflistung der versicherten Fahrzeugteile verzichtet. Ausgeschlossen bleiben lediglich Innen- und Kofferraum.
Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel und dadurch bedingtem Austausch der Schließanlage werden auch die Kosten für neue Schlüssel erstattet.