FAQ- und Wissensdatenbank
Nein. Die bestehenden Regelungen zur Nachlassvergabe bleiben unverändert bestehen.
Folgende Nachlässe können weiterhin angewendet werden:
Produktnachlass
Der Produktnachlass beträgt:
GKM-Bonus (Bündelnachlass)
Der GKM-Bonus wird bei vorhandenem oder gleichzeitigem Abschluss (hierzu zählen
auch policierungsfähige Zukunftsanträge) von Firmengeschäft gewählt.
Der GKM-Bonus wird zu allen Fahrzeugen in Kfz-Haftpflicht und Kasko gewährt und gestaltet sich wie folgt:
Der GKM-Bonus wird berücksichtigt, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind und kann daher weder im Vorgriff noch nachträglich gewährt werden.
Flexibler Nachlass
Der Einsatz von Flexiblem Nachlass (FlexN) ist im Rahmen der geltenden Voraussetzungen zusätzlich möglich.
Die Vergabe des Kunden-, Unfall- oder VSP-Bonus ist bei GKM nicht möglich, da privates Sach- und/oder Haftpflichtgeschäft im GKM-Tarif nicht berücksichtigt wird. Ebenfalls erfolgt keine Berücksichtigung von Beitragserhöhungen oder Vertragsverlängerungen zu bestehendem gewerblichen Sach- und / oder Haftpflichtgeschäft.