FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, das ist so gewollt. Die Bedingungen werden dem Kunden in einer Besonderen Vereinbarung im Dokument genannt. Das Produkt ist anfragepflichtig und wir wollen damit eigentlich auch nicht groß an die Öffentlichkeit. Durch eine Abbildung in den AKB wäre diese Öffentlichkeit gegeben.
Wir wollen nur Kunden, die ein derartiges Produkt von einem anderen Oldtimerversicherer kennen und explizit danach fragen, bedienen können.