FAQ- und Wissensdatenbank
Die Beitragsgarantie ist eine zeitlich befristete „Garantie“ für Kfz‑Flotten im Stückprämienmodell. Sie richtet sich an Firmenkunden mit einem sehr guten Schadenverlauf in den vergangenen Jahren.
Im Rahmen der Beitragsgarantie wird zugesichert, dass für das Beitragsjahr 2028 keine vertragliche Beitragsanpassung erfolgt, unabhängig vom tatsächlichen Schadenverlauf im Jahr 2027. Voraussetzung hierfür ist, dass die vereinbarten Kriterien zum Zeitpunkt der Zusage erfüllt sind.
Firmenkunden erhalten dadurch eine erhöhte Planungssicherheit, da die Beitragshöhe für 2028 bereits im Vorfeld feststeht. Auch bei möglichen Schäden im Jahr 2027 bleiben die Beiträge für 2028 unverändert, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Erst im Jahr 2029 erfolgt eine mögliche Beitragsanpassung abhängig vom Schadenverlauf der Jahre 2027 und 2028.