FAQ- und Wissensdatenbank
Hierdurch wird die bisher bestehende Ungleichbehandlung des VN und einer dritten Person abgeschafft.
Bisheriges Problem: Handelte eine andere Person/ein Dritter grobfahrlässig, indem sie/er ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, mussten wir den Schaden voll regulieren. Gleiches führte beim Versicherungsnehmer (VN) zur Leistungskürzung. Das heißt der VN war schlechter gestellt als ein Dritter.
Lösung für Verträge mit Tarifversion ab 01.07.2026: Erweiterung der Regressmöglichkeiten um die grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs ohne erforderliche Fahrerlaubnis.
Gut zu wissen: Dies hat keine Auswirkungen für den VN selbst. Ihm gegenüber sind wir zur Leistung verpflichtet, aber Regress beim Fahrer ist möglich.