FAQ- und Wissensdatenbank
Der Prozess bleibt wie bisher: Wir erinnern unseren Kunden automatisch, dass er uns ein neues Gutachten einreichen kann, wenn er weiterhin die Vorsorgeversicherung vereinbart haben möchte.
Denn wir bieten die Vorsorgeversicherung nur, wenn das uns vorliegende Gutachten jünger als 2 Jahre ist.