FAQ- und Wissensdatenbank
Ab der Tarifversion 07.2026 ist es erforderlich, das Gutachten bereits bei Antragsstellung einzureichen. Nur so können wir die Zugangsvoraussetzungen direkt prüfen und im Vertrag dokumentieren. Da das H‑Kennzeichen als bisheriger Qualitätsnachweis entfällt, sorgt diese frühzeitige Prüfung dafür, dass von Beginn an klare und verlässliche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz vorliegen.