FAQ- und Wissensdatenbank
In der Sache bleibt alles beim Alten: Ein Gutachten war schon immer Voraussetzung für den Oldtimer Optimal‑Tarif. Neu ist lediglich der Zeitpunkt der Einreichung. Während bisher durch das H‑Kennzeichen toleriert werden konnte, dass das Gutachten erst im Schadenfall vorgelegt wird, ist es künftig bereits im Antragsprozess erforderlich. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Anforderung, sondern um eine konsequente Vorverlagerung der Prüfung.