FAQ- und Wissensdatenbank
Reicht der Kunde während der Vertragslaufzeit ein neues Gutachten ein, und diese weist eine schlechtere Zustandsnote als 1-3 auf, wird dennoch das Gutachtendatum und auch der aktualisierte Fahrzeugwert im Vertrag dokumentiert, sodass der Kunde in den Genuss der Vorsorgeversicherung kommt.
Allerdings muss der Vertrag zum Ablauf gekündigt werden, da die Voraussetzungen für Young- & Oldtimer Optimal nicht mehr vorliegen.