FAQ- und Wissensdatenbank
Werden ein mobiles Navigationsgerät, eine Dashcam oder ein Mobiltelefon nachweislich aus dem verschlossenen Fahrzeug entwendet, erhält der VN bis zu 50 €. Diesen Zuschuss erhält der Versicherungsnehmer nur, wenn das Gerät am Tag der Entwendung nicht älter als zwei Jahre ist.
Nein, es handelt sich um einen Zuschuss für den Kauf eines neuen Gerätes, nicht um eine echte Entschädigungsleistung.
Es ist der Nachweis über das Gerätealter und die Entwendung zu liefern.
Der Kunde erhält einen Zuschuss bis maximal 50 €. Bei Geräten, die weniger als 50 € kosten, erhält der VN den Kaufpreis für das Gerät.