FAQ- und Wissensdatenbank
Zur besseren Außendarstellung gegenüber unseren Kunden wurde der Ratenzahlungszuschlag für Verträge ab Tarifversion 01.07.2010 in einen Zahlungsbonus umgewandelt. Das bedeutet, dass bei unterjähriger Beitragszahlung kein Zuschlag mehr erhoben wird, sondern die Jahres- und Halbjahreszahler einen Nachlass auf ihren Beitrag erhalten. Bei jährlicher Zahlweise erhält der Kunde einen Nachlass in Höhe von 5 %, bei halbjährlicher Zahlweise einen Nachlass von 2 %.
Nein, die Umstellung erfolgte beitragsneutral. Durch die Neukalkulation des NGT2010 sind direkte Beitragsvergleiche aber nicht möglich.
So genannte Mischverträge werden nach der alten Regelung (Ratenzahlungszuschlag) behandelt.
Für Mitarbeiterverträge wurde bisher kein Ratenzahlungszuschlag erhoben. Dieser Kostenvorteil bleibt auch durch die Umstellung auf den Zahlungsbonus erhalten.
Waren im Firmengeschäft bestimmte Vertragskonstellationen bisher vom Ratenzahlungszuschlag ausgenommen (z.B. Sammelverträge, HuH), so gilt dies künftig genauso für die Anwendung des Zahlungsbonus. Dieses Firmengeschäft wird also weiterhin zahlungsweiseunabhängig tarifiert.