FAQ- und Wissensdatenbank
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung dann, wenn es sich um einen „erhaltungswürdigen Zahn“ handelt. Außerdem werden medizinisch sinnvolle Zusatzleis-tungen wie z. B. spezielle Vermessungen und Reinigun-gen des Wurzelkanals von den Krankenkassen nicht übernommen. Zudem wird auch nur eine bestimmte Anzahl von Reinigungen des Wurzelkanals gezahlt.