FAQ- und Wissensdatenbank
Die Fondsrente ist zu Beginn genauso hoch wie eine entsprechende sicherheitsorientierte Rente (inklusive deren Überschussbeteiligung in Form eines evtl. Rentenzuschlags).
Die Rente wird jährlich angepasst. (Exakt findet die erste Anpassung einen Monat nach dem nächsten Geburtstag der versicherten Person, frühestens nach 12 Monaten, statt. Die weiteren Anpassungszeitpunkte sind dann jährlich in dem entsprechenden Monat des jeweiligen Folgejahrs. Bei Zeitrenten sind die Anpassungszeitpunkte jeweils die Jahrestage ihres Rentenbeginns.)
Zu den jeweiligen Anpassungszeitpunkten wird die Höhe der Fondsrente im Vergleich zum Vorjahr ansteigen oder sinken. Dies hängt von der Wertentwicklung des Guthabens für die Fondsrente und somit in erster Linie von der Wertentwicklung des/der zugrunde liegenden Garantiefonds ab. Bei der Fondsrente gibt es auch eine festgelegte Mindestrente, die sog. Sockelrente. Unter diese Sockelrente kann die Fondsrente nicht fallen. Sie entspricht etwa 75% der vergleichbaren sicherheitsorientieren Rente (ohne deren Überschussbeteiligung) zum Rentenbeginn (siehe Frage 13).
Im Vergleich zu einer entsprechenden, also anfangs gleich hohen sicherheitsorientierten Rente steigt die Fondsrente stärker, wenn die Wertentwicklung des Guthabens für die Fondsrente im Einkommenstopf innerhalb des Jahres höher ist als die Gesamtverzinsung der sicherheitsorientierten Rente. Ist die Wertwicklung geringer als die Gesamtverzinsung der sicherheitsorientierten Rente, ist die Höhe der Fondsrente im Folgejahr im Vergleich zursicherheitsorientierten Renten geringer (siehe Frage 11).