FAQ- und Wissensdatenbank
Der einzige Unterschied ist die Verlagerung vom Fahrzeugbezug zum Personenbezug.
Nur wenn der Kunde mit einem fremden Fahrzeug unterwegs ist, weicht der Fahrer-Mobilitätsschutz an zwei Stellen vom Kfz-Schutzbrief ab:
Besonderheit beim Fahrer-Mobilitätsschutz:
Die Leistungen gelten sowohl für das eigene, als auch für fremde Fahrzeuge.
Hierbei ist es egal, mit welchem Fahrzeug der Kunde unterwegs ist und ob er selbst fährt oder nur Mitfahrer ist. Es ist auch egal, ob der Kunde privat oder beruflich das Fahrzeug nutzt.
Lediglich bei folgenden Fahrten besteht KEIN Versicherungsschutz:
Letztere können jedoch weiterhin über den fahrzeugbezogenen Kfz-Schutzbrief versichert werden.
Personenbezogene Leistungen, Reise ohne Nutzung eines Fahrzeuges:
• Bei Reise ohne Fahrzeug gibt es keine Insassen, somit kein Versicherungsschutz für Insassen möglich.
Gut zu wissen:
Viele Automobilclubs leisten übrigens nur, wenn das Mitglied das Fahrzeug selbst fährt und nicht beruflich unterwegs ist.
Der Fahrer-Mobilitätsschutz ist ein selbständiges Produkt, kein Zusatzbaustein, wie der Kfz-Schutzbrief. In den AKB finden Sie hierzu die besonderen Bedingungen. In der Online KI können Sie ihn separat auswählen