FAQ- und Wissensdatenbank
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Zusätzliche personenbezogene Leistungen, die auch ohne ein Fahrzeug bei einer Auslandsreise vom Versicherungsnehmer und den mitversicherten Angehörigen in Anspruch genommen werden können, gelten weltweit (A.9).