FAQ- und Wissensdatenbank
In den Staaten des EWR (das sind die EU-Länder sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und Kroatien) sowie in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Monaco, San Marino, Serbien, in der Schweiz und UK gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, dass in diesen Ländern schon für in diesen Ländern zugelassene Fahrzeuge das jeweilige gültige amtliche Kennzeichen als Nachweis für den Versicherungsschutz gilt. Derartige Fahrzeuge brauchen daher keine Grüne Karte, wenn sie in den EWR-Staaten unterwegs sind.
Sollte man mit einem in einem Land zugelassenen Fahrzeug unterwegs sein, das dem „Grüne-Karte-Abkommen“ angehört (wie beispielsweise Ukraine) und kein EWR-Staat ist, muss man auch in den EWR-Staaten die Grüne Karte auf jeden Fall mitzuführen.