FAQ- und Wissensdatenbank
Die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge dürfen grundsätzlich dort fahren, wo Fahrräder dies auch dürfen:
[Neues Verkehrszeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“]
Die Kommunen können E-Scooter allerdings auch von regulären Wegen verbannen, wenn erforderlich. Dazu dient das Schild mit dem Hinweis „keine Elektrokleinstfahrzeuge“.