FAQ- und Wissensdatenbank
Wie bereits heute bei den Unbenannten Gefahren in VGV gilt auch für die neuen XXL-Bausteine in Hausrat und Wohngebäude: Der Wert der Bestleistungs-Garantie wird nicht dadurch ausgehöhlt, dass der Kunde einen Schaden durch den XXL-Baustein hätte absichern können, es aber nicht getan hat oder sich noch in der VSP 2019 befindet. Dies würde den Wert der Bestleistung (zumindest in Bezug auf versicherte Gefahren) völlig ruinieren, was von niemandem gewünscht ist. Es wird also keine Ablehnungen von Schäden mit dem Argument geben, der Kunde hätte ja den XXL-Baustein abschließen können. (Gleiches gilt auch für Fahrrad Plus und Freizeit Plus.)
Der umgekehrte Fall bleibt aber wie bisher: Der Kunde kann sich nicht auf die Bestleistung berufen, weil ein anderer Versicherer einen Schaden im Rahmen einer Allgefahrendeckung bezahlt hätte.