FAQ- und Wissensdatenbank
Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der Pauschalleistung ist Leistungsfreiheit. Diese ist im Tarif GesundPro(Med)P wie folgt definiert:
„Für das gesamte Anspruchsjahr wurden weder für die Tarifstufe GesundProP noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Rechnungen zur Erstattung eingereicht.“ Da der Zusatzbaustein EinbettPlus ebenfalls ein Tarif der Krankheitskostenvollversicherung ist, dürfen auch in diesem Tarif keine Leistungen in Anspruch genommen werden, um die Pauschalleistung zu erhalten.