FAQ- und Wissensdatenbank
Die neuen Covid-19-relevanten Leistungen, wie Verweigerung des Boardings/der Beförderung oder der Einreise sowie die persönliche behördlich angeordnete Quarantäne, die gegenüber dem VN oder der versicherten mitreisenden Person ausgesprochen wird, sind nach heutigem Stand (Feb. 2022) vergleichbar mit den Leistungen auf dem Markt.
Bei vielen Mitbewerbern sind diese Leistungen nur versichert, wenn diese pro Reise separat beantragt werden. Dazu muss noch ein verhältnismäßig hoher (von der Versicherungssumme abhängiger) Beitrag entrichtet werden. (Info Quelle Internet Stand Feb. 2022)
Die neuen Leistungen sind im Reiseprodukt der Generali (PK-Produktgeneration 2021) Bestandteil des Vertrages und müssen nicht für jede Reise neu vereinbart werden. Der Einschluss gilt ohne zusätzlichen Beitrag sowie bestandswirksam zum 01.04.2021 in der aktuellen PK-Produktgeneration 2021.
WICHTIGE HINWEISE1) ReisewarnungBitte die Regelungen zur Reisewarnung beachten, wenn diese vor Reiseantritt (auch während der Reise) ausgesprochen wurde.
2) QuarantäneDie genannten Quarantänefälle beziehen sich nur auf die Quarantänen im Zusammenhang mit Covid-19. Quarantänen aus anderen Ursachen/Gründen sind über die Reiseversicherung nicht versichert.