FAQ- und Wissensdatenbank
Haftzeit: 1 Monat ab Eintritt des Sachschadens, Selbstbehalt von der errechneten Entschädigung: 10 Arbeitstage, Entschädigungsgrenze: 100.000 EUR (innerhalb genereller HE von 1 Mio. EUR). Der SB wird also von der Haftzeit abgezogen.