FAQ- und Wissensdatenbank
a) Verweigerung des Boardings beim Hinflug in den Urlaub
1) der VN kann nach Verweigerung des Boardings von der Reise zurücktreten
= wir übernehmen die Stornokosten
2) der VN möchte trotz Verweigerung des Boardings seinen Urlaub antreten – nachdem sich im Nachhinein (Feststellung im zeitlichen Rahmen evtl. 2-3 Tage) herausstellt, dass keine Covid-19-Erkrankung vorliegt
= versichert sind die Mehrkosten des verspäteten Reiseantritts
b) Verweigerung des Boardings bei Rückflug nach Deutschland
VN kann nach Verweigerung des Boardings seinen gebuchten Rückflug nicht wahrnehmen. Nachdem man festgestellt hat, dass keine Covid-19-Infektion vorliegt, tritt er die Rückreise verspätet an
= versichert sind die Mehrkosten des verspätet angetretenen Rückfluges
WICHTIGE HINWEISE1) ReisewarnungBitte die Regelungen zur Reisewarnung beachten, wenn diese vor Reiseantritt (auch während der Reise) ausgesprochen wurde.
2) QuarantäneDie genannten Quarantänefälle beziehen sich nur auf die Quarantänen im Zusammenhang mit Covid-19. Quarantänen aus anderen Ursachen/Gründen sind über die Reiseversicherung nicht versichert.