FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Neuabschluss einer VSP inkl. Gesundheitsbaustein ist das Bestehen einer VSP (zunächst) sichergestellt.
Wird eine bestehende VSP um den Gesundheitsbaustein erweitert, wird die VSP-Vertragsnummer im Antrag der Generali Kranken mit erfasst. Generell ist der Versicherungsnehmer der Generali Kranken verpflichtet, das Bestehen einer VSP auf Verlangen nachzuweisen.