FAQ- und Wissensdatenbank
Sofern eine Fehlsichtigkeit besteht, erstatten wir notwendige Sehhilfen bis zu 200,00 EUR je Kalenderjahr. Hiervon ausgenommen sind jedoch z.B. Arbeitsplatzbrillen/Arbeitsbrillen, Sonnenbrillen, Sportbrillen. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass in dem jeweiligen Kalenderjahr noch ein entsprechendes „freies Budget“ verfügbar ist. Denn die Sehhilfe-Leistung wird auch auf die jährliche Höchsterstattung des Tarifs bKV-Budget angerechnet. Diese beträgt – je nach gewählter Tarifstufe – zwischen 300,00 EUR und 1.500,00 EUR.