FAQ- und Wissensdatenbank
Für die Leistung des Fahrer-Mobilitätsschutzes kommt es nicht darauf an, in welchem Land das Fahrzeug angemeldet ist, sondern nur auf die Fahrzeugart. Also ist der geliehene polnische PKW über den Fahrer-Mobilitätsschutz versichert.
Voraussetzung für den Abschluss des Fahrer-Mobilitätsschutzes ist, dass der VN seinen Erstwohnsitz in Deutschland hat.