FAQ- und Wissensdatenbank
Die aus einem vorhandenen Verrentungskapital gebildeten Anfangsrenten sind bei konventioneller (inkl. Rentenzuschlag) und fondsgebundener Rente zum Rentenbeginn gleich hoch. Die Höhe der Fondsrente wird jährlich jeweils zu den Anpassungsterminen angepasst (weitere Infos zu den Anpassungsterminen und der Besonderheit der ersten Anpassung siehe Frage 8).
Die weitere Entwicklung der Fondsrente ist von der Entwicklung des Guthabens im Einkommenstopf und somit stark von der Wertentwicklung des/der gewählten Garantiefonds abhängig.
Ist diese Wertentwicklung innerhalb eines Jahres oberhalb der Gesamtverzinsung einer beispielhaft gedachten sicherheitsorientierten Rente, steigt die Fondsrente im Folgejahr im Vergleich zu der sicherheitsorientierten Rente an. Ist die Wertwicklung geringer als die Gesamtverzinsung der sicherheitsorientierten Rente, ist die Höhe der Fondsrente im Folgejahr geringer als die vergleichbare sicherheitsorientierte Rente. Im Rentenverlauf sind die künftigen Entwicklungen der beiden Rentenarten aber dann nicht mehr miteinander vergleichbar.
Die Fondsrente kann allerdings nie unter die Sockelrente fallen.