FAQ- und Wissensdatenbank
Im Rahmen der KFS sind Werkzeuge in Sach-Inhalt grundsätzlich versicherte Sache und gegen die Grundgefahren (wie z.B. Feuer, Sturm/Hagel etc.) selbstverständlich mitversichert. Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort bzw. im Rahmen der Außenversicherung (innerhalb Europas, vorübergehend außerhalb Versicherungsort).
Werkzeuge aller Art sind in der Elektronik- und Maschinen-Deckung in Sach-Inhalt keine versicherte Sache, auch wenn diese elektrisch betrieben werden, wie zum Beispiel:Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Baustrahler.
In der Maschinen-Deckung in Sach-Inhalt sind allerdings maschinenspezifische Werkzeuge von stationären Maschinen gegen Technische Gefahren wie z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter bis 5.000 EUR mitversichert. Zu diesen Werkzeugen gehören z.B. CNC-Maschinen zur Bearbeitung von Werkstücken eingespannte Werkzeuge.
Hinweis: Im Rahmen der KFS sind über die Gefahr Werkverkehr eigene Sachen des VN, wie Material und Arbeitsmittel (u. a. Werkzeuge und Messgeräte), welche vom VN zum Einsatz auf einer Baustelle vorgesehen sind, während einer Lagerung im Lagerraum auf einer Baustelle versichert (Baustellendeckung für Bauhandwerker).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf insgesamt 15.000 EUR begrenzt, je Lagerraum auf einer Baustelle auf 7.500 EUR. Es gilt ein Selbstbehalt je Versicherungsfall von 100 EUR, bei Werkzeugen mit einem Einzelwert über 500 EUR gilt ein abweichender Selbstbehalt je Versicherungsfall von 20 % vom entschädigungspflichtigen Betrag, maximal 500 EUR. EDV-Geräte wie Laptops, Tablets etc. sind im Rahmen der Baustellendeckung nicht versichert.