FAQ- und Wissensdatenbank
Elektronik: Versichert sind betriebstypische, stationäre elektronische Anlagen und Geräte des Betriebes sowie mobil eingesetzte elektronische Geräte, sofern diese für den mobilen Einsatz geeignet und vorgesehen sind. Außenversicherung besteht für mobil eingesetzte elektronische Geräte mit Entschädigungsgrenze 10.000 € bzw. 750 € für Digitalkameras.
Maschinen: Versichert sind nur stationäre Maschinen und definierte fahrbare Maschinen (Hub-/Gabelstapler, Elektrohublifte- und wagen, Schneeräumgeräte und pflüge, Kehr- und Bodenreinigungsmaschinen sowie Aufsitzrasenmäher) mit Einsatz am Versicherungsort und Umkreis von 100 Meter um den Versicherungsort.