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Leben - Neuerungen in der Arbeitskraftabsicherung
Neues in der Arbeitskraftabsicherung
BU: neue Berufsgruppen und Zusatzkriterien – neuer Beitrag
Wie sind die Zusatzkriterien genau definiert?
Hochschulabschluss
• Das Kriterium „Hochschulabschluss“ ist erfüllt, wenn die versicherte Person über einen akademischen Abschluss (z. B. Diplom, Bachelor, Master, Magister, Staatsexamen, Akademiebrief) verfügt, der an einer staatlich anerkannten Hochschule erlangt wurde (z.B. Universität, technische Universität, technische Hochschule, Fachhochschule, Duale Hochschule, Gesamthochschule, kirchliche Hochschule). Nicht dazu zählen Absolventen von Berufsakademien.
•
Die Fachrichtung des Hochschulabschlusses muss mit der aktuell ausgeübten Tätigkeit übereinstimmen.
Ein im Ausland erworbener akademischer Grad gilt ebenfalls, wenn der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Abschluss anerkannt ist.
Führungskraft von mindestens 5 Personen
• Das Kriterium „Führungskraft“ ist erfüllt, wenn der versicherten Person
mindestens 5 Mitarbeiter personell (disziplinarisch) unterstellt
sind.
• Gezählt werden alle
Personen in einem unbefristeten oder auf mindestens 2 Jahre befristeten Anstellungsverhältnis, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit mindestens 12 Monaten im Unternehmen fest angestellt
waren
.
• Dabei werden alle fest angestellten Mitarbeiter in
Vollzeit und anteilig in Teilzeit
berücksichtigt, die der versicherten Person disziplinarisch unterstellt und sozialversicherungspflichtig sind.
• Neben den direkt unterstellten Personen gehören dazu
auch alle Personen der darunterliegenden Hierarchieebenen
, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Nicht dazu zählen geringfügig Beschäftigte, Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter 2 Jahren, Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der Antragsstellung weniger als 12 Monate im Unternehmen angestellt waren, Saisonarbeiter und sonstige Aushilfskräfte.
Bürotätigkeit über 75 %
Das Kriterium „Bürotätigkeit über 75 %“ ist erfüllt, wenn die versicherte Person
mehr als 75 % ihrer Arbeitszeit eine Bürotätigkeit oder Innendiensttätigkeit
ausübt. Als Bürotätigkeit oder Innendiensttätigkeit gelten
Tätigkeiten in einem Büro (auch Homeoffice),
die im Allgemeinen
ausschließlich oder überwiegend im Sitzen
ausgeführt werden und
keine oder nur geringe körperliche Anstrengungen sowie keinen ständigen Wechsel des Einsatzortes
enthalten. Maßgebend ist dabei der durchschnittliche Anteil der Arbeitszeit in dem
Zeitraum von zwölf Monaten vor Antragsstellung.
Dabei wird angenommen, dass sich dieser Anteil auch zukünftig nicht ändern wird. Bürotätigkeiten oder Innendiensttätigkeiten sind nicht auf reine Schreibtischarbeiten beschränkt. Vielmehr fallen darunter auch Aufgaben wie z. B. Verwaltung, Organisation, Planung, Beratung oder kaufmännische Tätigkeiten in einem Büro oder stationärem Verkaufsraum. Über reine Schreibtischarbeiten hinausgehende Tätigkeiten in z. B. Arztpraxen sowie Reisetätigkeiten zählen üblicherweise nicht als Bürotätigkeit.
Körperliche Tätigkeit
unter 25 %
•
Das Kriterium „Körperliche Tätigkeit unter 25 %“ ist erfüllt, wenn die versicherte Person
weniger als 25 % ihrer Arbeitszeit körperlich oder handwerklich tätig
ist.
•
Als körperliche Tätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die mit
belastenden Einflüssen
(z. B. Schichtdienst, Nachtarbeit) oder einer
erhöhten Kraftanstrengung
verbunden sind oder in einer
längeren Zwangshaltung
durchgeführt werden (z. B. Arbeiten in gebückter Haltung, in der Hocke, im Knien oder im Fersensitz, Arbeiten über Schulterniveau oder langanhaltendes Sitzen in fixierter Haltung). Reisetätigkeiten zählen üblicherweise nicht als körperliche Tätigkeit.
Maßgebend ist dabei der durchschnittliche Anteil der Arbeitszeit in dem
Zeitraum von zwölf Monaten vor Antragsstellung
. Dabei wird angenommen, dass sich dieser Anteil auch zukünftig nicht ändern wird.
Die Definitionen der Zusatzkriterien finden Sie bzw. Ihre Kunden voraussichtlich ab Juli 2021 im Anhang A des Antrags „Weitere Hinweise für den Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en)“.
Welche Zusatzkriterien werden berücksichtigt?
Wie wirkt sich ein Upgrade durch Zusatzkriterien auf den Beitrag aus?