FAQ- und Wissensdatenbank
Das Wechselkennzeichen besteht aus jeweils zwei Teilen, einem fahrzeugbezogenen und einem gemeinsamen Kennzeichenteil. Der fahrzeugbezogene Teil bleibt immer am Fahrzeug, während der gemeinsame Kennzeichenteil immer von dem Fahrzeug geführt werden muss, welches im öffentlichen Verkehrsraum gefahren oder abgestellt wird. Als Identifizierungsmaßnahme beispielsweise zum Schutz von Verkehrsopfern ist die Kennzeichenfolge des gemeinsamen Kennzeichenteils noch einmal klein auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil angedruckt.
Beispiel für ein einzeiliges Kennzeichen:
Beispiel für ein zweizeiliges Kennzeichen:
Erläuterung zu den Wechselkennzeichenbeispielen:
Links in der Darstellung befindet sich jeweils der gemeinsame Kennzeichenteil. Der fahrzeugbezogene Kennzeichenteil befindet sich rechts und trägt in den Beispielen die Ziffer 1 bzw. 2. Denkbar sind an dieser Stelle auch andere Zifferkombinationen wie z. B. 1 und 6.