FAQ- und Wissensdatenbank
Hier gibt es keine grundsätzlichen Änderungen zur heutigen Praxis.Ein GGF kann sowohl Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit beziehen wie auch Gehalt als Arbeitnehmer:Das Gehalt als Arbeitnehmer kann über Tarif KTAN und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit können über Tarif KTGT abgesichert werden.