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Kfz - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Allg. Infos zur elektronischen Versicherungs-bestätigung (eVB)
Wie kann Ihr Kunde bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass er versichert ist?
Mit gültigem Kennzeichen
: Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, dienen die Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
Ohne gültiges Kennzeichen:
Es genügt, wenn der Kunde auf dem Weg zur Zulassungsbehörde seine eVB in Verbindung mit den entstempelten Kennzeichen (im Zweifel des Vorbesitzers) bei einer Kontrolle vorzeigt.
Die Polizei hat die Möglichkeit, die Gültigkeit der eVB zu prüfen.
Dies gilt allerdings nur, solange man sich auf dem Weg zur Zulassungsbehörde oder zum TÜV befindet (gilt auch für den Rückweg nach Hause) und man sich im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk befindet.
Wichtig für die Überführung in einen angrenzenden Zulassungsbezirk:
Der Kunde benötigt (ergänzend zur eVB für die normale Zulassung!) ein Kurzzeitkennzeichen.
Dieses muss der VN vor Antritt der Fahrt besorgen und an das Fahrzeug schrauben.
Hierfür stellt der Versicherer eine gesonderte eVB für ein Kurzzeitkennzeichen aus.
Hierbei ist zu beachten: Eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen wir nur in Verbindung mit einem Anschlussvertrag für die endgültige Zulassung ausgegeben.
Wenn der Kunde sein Fahrzeug abmelden möchte, benötigt er dann auch eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer?
Für welche Kraftfahrt-Vorgänge kann ich als Vermögensberater eine Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf) erstellen?