FAQ- und Wissensdatenbank
Da es sich um eine private AU-Bescheinigung handelt, die
muss diese nicht an die Krankenkasse weitergeleitet werden, da die Kassen diese nicht anerkennen. Eine Anrechnung der AU-Zeiten wegen ein und derselben Erkrankung kann somit bei der GKV nicht stattfinden.
Ausnahme: Unser Kooperations-Partner BKK Linde erkennt im Rahmen unserer Zusammenarbeit die AU-Bescheinigungen ohne Einschränkungen an. Ersten Erfahrungen der TeleClinic nach werden keine AU-Bescheinigungen für Indikationen ausgestellt, die auf einen längeren Ausfall des Patienten hindeuten.