FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Pkw kann anhand der Hersteller- und Typschlüsselnummer geprüft werden, ob das Fahrzeug berechtigt ist, ein E-Kennzeichen zu erhalten. Dies ist bei den übrigen Privatfahrzeugen nicht möglich.
Welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen bekommen können, ist in § 2 Elektromobilitätsgesetz geregelt.