FAQ- und Wissensdatenbank
Der Begriff des Abhandenkommens ist nicht weiter definiert, wobei der Diebstahl in Fahrrad Plus nicht versichert ist. Das Abhandenkommen muss infolge eines Versicherungsfalls eintreten. Hierzu 2 Beispiele:
– Bei einem Sturz am Rheinufer fällt das Fahrrad in den Rhein und ist verschwunden.
– Während der Fahrt auf der Autobahn hat sich durch ein abruptes Ausweichmanöver die Befestigung des Fahrrades, die gewissenhaft vorgenommen wurde, gelöst. Das Fahrrad ist vom Heck-Gepäckträger gefallen und abhanden gekommen.