FAQ- und Wissensdatenbank
Kriegsflüchtlinge, die in der Bundesrepublik Deutschland Zuflucht suchen, haben im Rahmen des staatlichen Fürsorgesystems Ansprüche auf staatliche Sozialhilfeleistungen, die ihre Existenzgrundlage sichern. Hierzu zählen auch Hilfen zur Gesundheit. Zuständige Leistungsträger hierfür sind die Kommunen, in der Regel also die Sozialämter.
Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können. In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen.
Notwendig ist hierfür ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung. Dadurch ist die Gesundheitsversorgung für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gesichert.
Für die Gesundheitsabsicherung von Kriegsflüchtigen aus der Ukraine ist folglich keine zusätzliche Absicherung über den Tarif Visitors IN notwendig.
Information des GKV-Spitzenverbandes