FAQ- und Wissensdatenbank
Es ist korrekt, dass es für Digitalkameras i.R. der Außenversicherung bei Schäden durch Gefahren der technischen Versicherung eine zusätzliche Entschädigungsgrenze von 750 € gibt. Diese zusätzliche Entschädigungsgrenze wirkt nur bei den typischen Gefahren der technischen Versicherung wie z.B. Bedienungsfehler, Diebstahl etc. Bei anderen Schadenereignissen wie z.B. bei einem Feuer- oder Einbruchdiebstahlschaden kommt diese zusätzliche Entschädigungsgrenze nicht zum Tragen, da diese Gefahren keine zusätzliche Entschädigungsgrenze für Digitalkameras vorsehen. Hier sind Digitalkameras z.B. bis zur Höchstentschädigung (Feuer) bzw. 50.000 € (ED) in der Außenversicherung mitversichert. Für Sachschäden am Versicherungsort gilt die Höchstentschädigung von 1 Mio. €.