FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Neuabschluss: Firmen, in denen mehr als 5 % der Arbeitnehmer im zu versichernden Kollektiv Berufe ausüben, die gemäß den Annahmerichtlinien nicht versicherbar sind, erhalten kein Angebot für einen Gruppenversicherungsvertrag.
Die Abfrage erfolgt mit Hilfe der bKV-Angebotsanforderung. Der Passus lautet:
„Üben weniger oder mehr als 5 % des zu versichernden Kollektives Berufe aus, die gemäß den Annahmerichtlinien nicht versicherbar sind?“
Im Bestand: Überschreitet der Anteil der Arbeitnehmer mit nicht versicherbaren Berufen die oben definierte Grenze, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dies der Generali mitzuteilen. Die Generali behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.