FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Verkauf des Fahrzeugs mit Versicherungskennzeichen erhält der Käufer den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen, denn nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über.
Die Veräußerung ist der Generali unverzüglich anzuzeigen.
Will der Erwerber die Versicherung nicht übernehmen, so lassen Sie sich seine Kündigung aushändigen, und senden Sie diese zusammen mit dem Versicherungsschein und dem Versicherungskennzeichen an den Dienstleister GForm Services GmbH. Überzahlte Beiträge werden dem Versicherungsnehmer dann erstattet.
Bei Verschrottung (dauerndem Wegfall) des Fahrzeugs genügt die Rückgabe des Versicherungsscheins und des Versicherungskennzeichens. Zuviel gezahlte Beiträge werden dem Versicherungsnehmer dann erstattet. Bitte senden Sie den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen hierfür an den Dienstleister GForm Services GmbH zurück.