FAQ- und Wissensdatenbank
Der Kunde gibt im Antrag unter „Besondere Vereinbarungen“ an, dass er den M-Check nutzen möchte. Die Generali prüft dann, ob die Voraussetzungen für den M-Check erfüllt sind. Bitte beachten Sie: Ergibt die Prüfung, dass der M-Check nicht möglich ist, kann der Antrag nicht policiert werden. Die besondere Vereinbarung im Antrag muss in diesem Fall zurückgenommen werden und es ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Kundenservice-Direktion wird Sie entsprechend informieren.
Ist der M-Check möglich, informiert die Generali Medicals Direct. Der Dienstleister vereinbart mit dem Kunden einen Termin, führt die Untersuchung durch und übermittelt der Generali die Ergebnisse und Unterlagen.