FAQ- und Wissensdatenbank
Die maximal versicherbare Leistung liegt bei 1.500 € monatlicher BU-Rente.
Eventuelle Vorversicherungen, auch aus einer Kinderinvaliditätsabsicherung oder BU-Options-Zusatzversicherung, müssen hierbei berücksichtigt werden.
Besteht beispielsweise bereits eine Kinderinvaliditätsabsicherung mit einer versicherten Rente in Höhe von 1.000 €, kann eine Rente im Rahmen der Schüler-BU max. 500 € betragen.
Besteht bereits eine BU-Options-Zusatzversicherung in einem anderen Vertrag in Höhe von bspw. 500 €, kann eine Rente im Rahmen der Schüler-BU max. 1.000 € betragen.
Wurde bei der BU-Option eine höhere Rente als 1.500 € versichert, darf bei Ausüben der Option die Rente der Schüler-BU dennoch max. 1.500 € betragen. Die BU-Option kann nur einmalig ausgeübt werden, der übersteigende Teil kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.