FAQ- und Wissensdatenbank
Auch bei Versicherten, die aus einer anderen Vollversicherung der Generali in den Tarif GesundProP wechseln, gilt die obige BRE-Staffel. Die mögliche Beitragsrückerstattung für das erste Kalenderjahr hängt also davon ab, wie lange schon Leistungsfreiheit (in der Vollversicherung) besteht.
Beispiel:
Herr Wechsler wechselt zum 01.11.2020 vom Tarif Privatpro1 in den Tarif GesundProP und zahlt nach der Umstellung 580 € im Monat. Er hatte für das Jahr 2018 Leistungen im Tarif Privatpro1 in Anspruch genommen. Für die gesamten Kalenderjahre 2019 und 2020 reicht Herr Wechsler aber keine Rechnungen zur Erstattung ein – weder für den Tarif GesundProP noch für den Tarif Privatpro1.
Für das Anspruchsjahr 2020 erhält Herr Wechsler somit eine garantierte BRE in Höhe von 3 Monatsbeiträgen. Schließlich war er zwei aufeinanderfolgende Jahre leistungsfrei. Da der Tarif GesundProP unterjährig beginnt, wird die garantierte Beitragsrückerstattung für 2020 anteilig gezahlt.
Für das Anspruchsjahr 2020 kann Herr Wechsler somit in den Genuss einer garantierten BRE in Höhe von 290 € (2/12 x 3 x 580 €) kommen.Bleibt er auch 2021 leistungsfrei, kann er mit der maximalen BRE von 2.900 € (5 x 580 €) dann bereits voll durchstarten.