FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland einen Unfall verursachen, zahlt ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter. Die Unfallopfer müssen sich dabei nicht an Ihren deutschen Versicherer wenden – innerhalb des Grüne-Karte-Systems hat jeder Versicherer in jedem Mitgliedsland ein Regulierungsbüro. Das reguliert den Unfall in der jeweiligen Landessprache und nach den im Land geltenden Regeln. Dasselbe gilt, wenn Sie von einem ausländischen Auto in Deutschland geschädigt werden. Dann können Sie sich an das deutsche Regulierungsbüro des ausländischen Versicherers wenden und werden von diesem nach deutschem Recht entschädigt.