FAQ- und Wissensdatenbank
Für die überarbeiteten, ab dem 01.10.2018 gültigen Tarife bleiben die bisherigen „sprechenden“ Tarifnamen (Plan1-3, PlanZ) erhalten.
Dies bedeutet, dass die bestehenden (bis zum 30.09.2018 im Neugeschäft gültigen) Tarife umbenannt werden müssen.
Dies geschieht durch Anhängen das Buchstaben „C“ an den Tarifnamen.
Die genaue Bezeichnung der umbenannten Tarife entnehmen Sie bitte nachstehender Tabelle:
Für die neuen, verbesserten Tarife stehen somit die bisherigen Tarifbezeichnungen zur Verfügung.