FAQ- und Wissensdatenbank
Zunächst einmal ist wichtig, dass nicht jeder Reisegepäck-Kunde auch den Baustein Fahrrad Plus abschließt und nicht jeder Fahrrad Plus-Kunde eine Reisegepäck. Auch sind die versicherten Ereignisse nicht deckungsgleich. Insbesondere kann es sich bei einem Schadenfall zwar um einen Schaden im Rahmen von Fahrrad Plus handeln, es muss jedoch nicht zwingend auch ein RG-Schaden vorliegen (z. B. Fahrrad wird mutwillig beschädigt, fällt um oder die Kellertreppe hinunter).
Liegt ein Reisegepäckschaden vor, wird es sich in aller Regel gleichzeitig auch um einen Schaden im Rahmen von Fahrrad Plus handeln (Unfall des Versicherten oder Transportmittelunfall). Sind beide Verträge/Bausteine vorhanden, wäre es nach den Reisebedingungen (Ziffer 15) so, dass der Schaden zunächst zu Fahrrad Plus gemeldet werden sollte, da Reise subsidiär leistet, andere Verträge also vorgehen. Hierzu 2 Beispiele:
– Kunde hat einen Unfall und die Reparaturkosten betragen 450 EUR
Fahrrad Plus würden den Schaden voll ersetzen und eine Meldung zu RG erübrigt sich
– Kunde hat einen Unfall und die Reparaturkosten betragen 1.500 EUR
Theoretisch würde Fahrrad Plus 500 EUR leisten und RG die Differenz. In der Praxis würde der Schaden jedoch auch komplett über RG reguliert und wir würden eine interne Verrechnung mit der Hausratsparte vornehmen.
– Kunde hat einen Unfall und das Fahrrad im Wert von 3.000 EUR erleidet einen Totalschaden
Theoretisch würde Fahrrad Plus 500 EUR leisten und RG die Differenz zwischen 500 EUR und der dortigen Höchstentschädigung für Fahrräder von 2.000 EUR (bisher 1.000 EUR) – also 1.500 EUR. In der Praxis würde die Regulierung über 2.000 EUR jedoch auch komplett über RG erfolgen und wir würden eine interne Verrechnung mit der Hausratsparte vornehmen. Die Höchstentschädigung zu dem Schaden beträgt aber maximal 2.000 EUR, da in RG die Entschädigung aus Fahrrad Plus angerechnet wird.