FAQ- und Wissensdatenbank
Übernahme von Vorversichererleistungen gem. Klausel:
In den ersten fünf Jahren ab Versicherungsbeginn übernehmen wir Leistungen des Vorversicherers sofern diese in unserem vorliegenden Versicherungsvertrag nicht enthalten oder nicht im gleichen Umfang versichert sind. Für bestimmte Gefahren wie z.B. Unbenannte Gefahren, Infektionsschutz gilt diese Klausel nicht.
Natürlich müssen wir als Versicherer Ausschlüsse wie Krieg, Pandemie, Cyber etc. beachten, die wir nicht übernehmen können und dürfen. Darüber hinaus können nicht alle Leistungen/Vereinbarungen aus dem Markt pauschal übernommen werden und es gibt Voraussetzungen, die einzuhalten sind.
Unsere Leistung ist grundsätzlich je Versicherungsfall begrenzt
Auch für Ertragsausfall bieten wir die Übernahme von Vorversichererleistungen an, wenn beim Vorversicherer Ertragsausfall für das gleiche Risiko und den gleichen Versicherungsort bestand und in unserem Versicherungsvertrag mitversichert ist. Die Haftzeit für Ertragsausfall ist bei den Vorversichererleistungen immer auf die Haftzeit in unserem vorliegenden Versicherungsvertrag beschränkt.
Dies bedeutet, dass in Konzept FirmenSAFE immer eine Haftzeit 24 Monaten gilt, auch wenn im Vorvertrag eine längere Haftzeit vereinbart war.
Die Übernahme von Vorversichererleistungen gilt in den ersten fünf Jahren in Sach-Inhalt und Betriebshaftpflicht.