FAQ- und Wissensdatenbank
Die Fondsrente startet zum Rentenbeginn mit der gleichen Rentenhöhe wie eine vergleichbare sicherheitsorientierte Rente (inklusive deren Überschussbeteiligung in Form eines evtl. Rentenzuschlags).
Die Höhe der Fondsrente wird jährlich jeweils zu den Anpassungsterminen angepasst (weitere Infos zu den Anpassungsterminen und der Besonderheit der ersten Anpassung siehe Frage 8). Abhängig von der Wertentwicklung des Guthabens der Fondsrente im Einkommenstopf und der Fondswertentwicklung steigt oder fällt die Rente im jeweiligen Jahr danach.Die Anlage des Guthabens für die Fondsrente im Einkommenstopf funktioniert nach dem dynamisch-hybriden Mechanismus, bei dem das Guthaben abhängig von der Wertentwicklung des Fonds zwischen dem Garantiefonds und dem sicherheitsorientierten (= konventionellen) Guthaben umgeschichtet wird. Ziel ist es, möglichst viel Kapital fondsgebunden anzulegen, so dass die Renditechancen genutzt werden können.Bei der Fondsrente gibt es auch eine festgelegte Mindestrente, die sog. Sockelrente. Unter diese Sockelrente kann die Fondsrente nicht fallen. Sie entspricht etwa 75% der vergleichbaren sicherheitsorientieren Rente (ohne Überschussbeteiligung) zum Rentenbeginn (siehe auch Frage 13).
Für die Schlussphase (ab Alter 90 Jahre des Kunden) wird aus dem Einkommenstopf eine Altersrückstellung monatlich aufgebaut. Diese dient der lebenslangen Weiterzahlung der dann sicherheitsorientierten Rente in der Schlussphase.
Auch Mischformen der beiden Rentenarten und eine spätere Verschiebung im Einkommenstopf sind möglich (siehe Fragen 21 und 22).