FAQ- und Wissensdatenbank
Der Kunde vereinbart auf Wunsch mit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG, dass die regelmäßige monatliche Beitragszahlung eines LV-Vertrages (z.B. VASP) aus einem bestehenden Parkdepot Flex (Abschluss ab 07/2022) erfolgt. Andere Formen der regelmäßigen Beitragszahlung (viertel-, halbjährlich oder jährlich) sind aus einem bestehenden Parkdepot Flex nicht möglich. Die Beitragszahlung erfolgt, wie üblich, immer zum 1. eines Monats, frühestens zum 01.08.2022.
Diese Vereinbarung kann bei Antragstellung des LV-Vertrages künftig im DVAG-Online-System eingetragen werden. Hierfür werden die Masken entsprechend erweitert.
Wird eine Beitragszahlung aus dem Parkdepot Flex vereinbart, so ist dennoch weiterhin ein Lastschriftverfahren von einem Girokonto des Kunden zu vereinbaren: Diese Vereinbarung greift in dem Fall, in dem das Parkdepot Flex keine ausreichende Deckung aufweist. Bei der Prüfung der ausreichenden Deckung wird das Mindestguthaben von 25 Euro im Parkdepot Flex (vgl. Frage 13) berücksichtigt.
Wünscht der Kunde eine Beendigung der Beitragszahlung aus dem Parkdepot Flex, so kann er dies durch eine entsprechende Erklärung in Textform (z. B. Papierform oder E-Mail an service@generali.de mit Unterschrift (z.B. als Scan, Foto)) kundtun.
Die Zahlung eines Einmalbeitrages (z.B. VEPN) zu einem neu abgeschlossenen Vertrag oder einer Sonderzahlung zu einem bestehenden Vertrag ist ebenfalls möglich. Zu bestehenden LV-Verträgen kann die Beitragszahlung durch eine entsprechende Erklärung des Kunden in Textform (z. B. Papierform oder E-Mail an service@generali.de mit Unterschrift (z.B. als Scan, Foto)) beantragt werden.