FAQ- und Wissensdatenbank
Die jeweilige steuerliche Behandlung des Versicherungsvertrags als Schicht-3-Vertrag oder Basisrentenvertrag ändert sich bei Wahl des Generali Exklusiv Fonds nicht.
In der Leistungsphase gilt auch bei Anlage in den Generali Exklusiv Fonds die bisherige steuerliche Behandlung der Rentenversicherung für Verträge der 3. Schicht:
Renten aus Basisrentenversicherung werden nachgelagert besteuert (Kohortenprinzip). Abhängig vom Rentenbeginnjahr ist der jeweilige Anteil der Rente steuerpflichtig. Für Rentenbeginne im Jahr 2022 sind dies 82%, ab dem Jahr 2040 sind die Renten voll steuerpflichtig.