FAQ- und Wissensdatenbank
Eine Festlegung der Rentenform erfolgt bei der Beantragung des Versicherungsvertrags noch nicht. Grundsätzlich kann der Kunde bis 4 Wochen vor dem Rentenbeginn bestimmen, ob er eine Kapitalabfindung, eine Fondsrente, eine sicherheitsorientierte Rente oder einen Mix aus beiden Rentenbezugsarten wählt. Die Generali wird den Kunden schriftlich 3 Monate vor Rentenbeginn über die Wahlmöglichkeit der Rentenformen im Rentenbezug informieren.Sofern der Kunde nicht aktiv die Fondsrente für den Rentenbeginn wählt, wird die Generali eine sicherheitsorientierte Rente ab Rentenbeginn auszahlen.
Der Kunde kann bei der Kundenservice-Direktion auch vor Beginn der Rentenzahlung eine individuelle Rentenberechnung zur Fondsrente und zur sicherheitsorientierten Rente zu seinem Vertrag anfordern.Der Beginn einer fondsgebundenen Rentenzahlung ist
(A) im Vermögensaufbau & Sicherheitsplan und den entsprechenden Produkten frühestens ab dem 6. Versicherungsjahr
(B) im Vermögens- & Einkommensplan frühestens ab Beginn des 3. Jahres seit Vertragsbeginn
(C) bei der Basisrente Vermögensaufbau frühestens ab dem 6. Versicherungsjahr
möglich.
Zur Beantragung von Zeitrenten siehe Frage 31.